Abschlussarbeiten

  • Studierende, die am Lehrstuhl für Schulpädagogik eine Zulassungsarbeit, Bachelorarbeit oder Masterarbeit schreiben wollen, setzen sich rechtzeitig mit einem Thema auseinander und schlagen dieses anschließend einem Prüfer oder einer Prüferin vor.
  • Nach dem Erstgespräch reichen Studierende ein Exposé (Umfang 3–5 Seiten mit Quellen) ein.
  • In diesem soll das geplante Thema überblicksartig zusammengefasst und Ideen für den möglichen Aufbau der Arbeit kurz und schlüssig erläutert werden.

Für weitere Informationen beachten Sie das Dokument "Regelung schriftliche Arbeiten Schulpädagogik" im Downloadbereich „ “.

 

Bitte beachten Sie, dass Herr Böttger nur die Prüfung von Bachelor- und Master-Arbeiten übernimmt.

Gerd Altmann auf Pixabay

Zulassungsarbeiten

Die/Der Studierende erstellt die Zulassungsarbeit unter Betreuung einer/eines Dozierenden. Eine offizielle Anmeldung des Bearbeitungsbeginns ist nicht nötig.

 

Abgabetermin (dieser bezieht sich nur darauf, wenn im nachfolgenden Semester Staatsexamen geschrieben werden soll):

  • Zulassungsarbeiten im Wintersemester: regulär: bis 01.Februar; mit Verlängerung: bis 01.April
  • Zulassungsarbeiten im Sommersemester: regulär: bis 01.August; mit Verlängerung: bis 01.Oktober

Bitte geben Sie Ihre Arbeit zweifach (eine gebundene Ausgabe und eine Ausgabe auf digitalem Datenträger z.B. CD) fristgerecht bei der/dem zuständigen Dozierenden ab und bringen Sie alle nötigen Formulare dazu mit. Die Formulare erhalten Sie auf der Seite des  .

 

Eine Verlängerung kann nach Absprache bei den jeweiligen Dozierenden beantragt werden und muss mit dem Formular „Zustimmung zur Gewährung eines Nachtermins“ rechtzeitig beim Prüfungsamt gemeldet werden.

 

Bachelor- und Masterarbeiten

Die/Der Studierende vereinbart mit der/dem Erstprüfer/in das Thema und bringt dazu das zugehörige Formular „Protokoll über die Themenausgabe der Bachelorarbeit“ mit. Nach Rücksprache mit dem Erstbetreuer wird ein Zweitprüfer festgelegt. Der Erstprüfer leitet das Formular dann umgehend an das Prüfungsamt weiter.

 

Abgabetermine:

  • Bachelorarbeit: 6 Monate nach der Themenvergabe
  • Masterarbeit: 12 Monate nach der Themenvergabe

Bitte geben Sie Ihre Arbeit dreifach (zwei gebundene Ausgaben und eine Ausgabe auf digitalem Datenträger z.B. CD) fristgerecht bei den zuständigen Dozierenden ab und bringen alle nötigen Formulare dazu mit. Die Formulare erhalten Sie auf der Seite des  .

Prüfungsberechtigte Dozierende am Lehrstuhl

wissenschaftlicher Mitarbeiter
Schulpädagogik
Ines Brinker
Abgeordnete Mittelschullehrerin
Schulpädagogik
Akademischer Rat; Vormals Mittelschullehrer
Schulpädagogik
Abgeordneter Grundschullehrer
Schulpädagogik
Abgeordneter Gymnasiallehrer
Schulpädagogik
Abgeordnete Förderschullehrerin
Schulpädagogik
Dr. Christiane Schloms
Akademische Direktorin
Schulpädagogik
wissenschaftlicher Mitarbeiter
Schulpädagogik
Abgeordnete Lehrerin für besondere Aufgaben
Schulpädagogik
wissenschaftliche Mitarbeiterin
Schulpädagogik
Ines Brinker
Abgeordnete Mittelschullehrerin
Schulpädagogik
Ordinarius für Schulpädagogik
Schulpädagogik

Suche