Erstinstallation von Windowssystemen

Für die Erst- und Neuinstallation Ihrer Desktop-PCs und Laptops mit Windows10 stehen Ihnen folgende Möglichkeiten offen:

  1. Automatisierte Erstinstallation durch die DV-Betreuer [Empfehlung!]

    Schicken Sie die Geräte per Hauspost an die DV-Betreuer mit einem Vermerk zur Installation. Wir nutze das Erstinstallationsverfahren des Rechenzentrum (Wariko), das neben der Windows-Installation, den verpflichtenden DomainJoin vornimmt, die Antiviren-Software Sophos installiert und sämtliche Treiber und Firmware auf den neusten Stand bringt. Nach Abschluss der Installation wird das Gerät Ihnen schnellstmöglich wieder per Hauspost zugeschickt.
    Optional bieten wir die Vorinstallation diverser Anwendungsprogramme an, die als vordefinierte Pakete in unserem Softwareverteilungssystem OPSI vorliegen. Schicken Sie uns dazu eine Liste der gewünschten Softwarepakete zu und installiere diese gleich mit.
     
  2. Manuelle und eigenverantwortliche Installation mit ISO-Datei

Das eigenverantwortliche Installieren von Windows10 ist möglich, jedoch aufgrund unserer Erfahrung nicht empfehlenswert. Wenn Sie das trotzdem machen wollen: a) Stellen Sie bitte sicher, dass eine Basislizenz für das Gerät vorliegt und b) führen Sie nach der Installation unbedingt den DomainJoin aus.

 

 

Wichtig:

  • Der DomainJoin ist zwingende Voraussetzung zum Einsatz von Windows10 an den bayerischen Hochschulen. Nur damit ist sichergestellt, dass die Datenweitergabe (z.B. von Telemetriedaten) auf das absolute Minimum eingeschränkt ist. Der Einsatz von Windows10-Home oder anderer Windows10-Versionen ohne DomainJoin ist seitens der Universität Ausgburg nicht erlaubt und kann dienstrechtliche Konsequenzen haben.
  • Die Installationsmedien der Universität Augsburg dürfen nur für die Erstinstallation von Windows10 auf dienstlichen Geräten eingesetzt werden werden.
  • Die Windows10-Lizenz der Universität Augsburg ist über den Microsoft Campus-Agreement (MSCA) Vertrag lizenziert und erfordert eine Basislizenz z.B. über den Gerätehersteller. Diese ist bei allen Geräten aus dem Rahmenvertrag bereits inklusive. Für Gerätebestellung außerhalb der Rahmenverträge muss zwingend eine Systembuilderversion auf eigene Kosten mitbestellt werden.
  • Die Nutzung einer Windows10-Lizenz aus dem MSCA-Vertrag ist ausschließlich zur Installation auf dem persönlich genutzten Gerät gestattet. Systeme zur Virtualsierung von Windows10 auf einem Lehrstuhlserver, virtuelle Desktops mit Windows10 oder Terminalserverlösungen mit Windows10 sind von dieser Lizenz nicht abgedeckt und müssen durch zusätzliche Lizenzen kostenpflichtig ergänzt werden. Setzen Sie sich bei Fragen hierzu unbedingt mit den DV-Betreuern in Verbindung.
    Nehmen Sie das Thema Lizenzierung ernst, für Verstöße gegen den Lizenzvertrag sind Sie privatrechtlich verantwortlich und durch die Uni nicht geschützt.

Beispiel:
Sie dürfen auf Ihrem persönlich und für dienstliche Zwecke beschafften Desktop-PCs und Laptop aus den Rahmenverträgen, eine Windows-Installaton, egal ob nativ oder virtualisiert, betreiben.

Zur Verfügung gestellte Installationsmedien wie ISO-Dateien & Co. dürfen nur auf  den dafür erworbenen Geräten eingesetzt werden.

 

Wir empfehlen eindringlich Option 1 Erstinstallation durch die DV-Betreuer zu wählen, um eine standardisierte und lizenzkonforme Windowsinstallation zu gewährleisten. Im Hinblick auf die Einführung weiteren Produkte aus dem M365-Portfolio, empfehlen wir dringend die Integration Ihrer Desktop-PCs und Laptops mit Windows in eine gemanagte Umgebung, wie Active-Directory und Softwareverteilungssysteme wie OPSI & Co.

    

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