Fragen zum Studiengang?

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen, die uns von Interessenten und Studierenden erreicht haben.
Sollten Sie dennoch Fragen haben, die bisher nicht auf der Homepage oder in den FAQ erscheinen, oder persönliche Beratung wünschen, freuen wir uns über Ihre E-Mail oder Ihren Anruf.

Kontakt

Allgemeine Fragen zum Bachelorstudiengang GBM

Erstens ist die Anzahl der Studierenden bei GBM deutlich geringer, was eine besondere und gute Lernatmosphäre schafft und was zweitens auch bedeutet, dass der Studiengang ein sehr gutes Betreuungsverhältnis von Seiten der Professoren, Professorinnen und Universitätsmitarbeiter/innen hat. Drittens haben Sie durch das integrierte Auslandsstudium bzw. -praktikum die Möglichkeit, internationale Erfahrungen zu sammeln, ohne dabei Zeit in Form von fehlenden Leistungspunkten zu verlieren. Darüber hinaus sind Wirtschaftsenglisch und eine weitere Fremdsprache in den Studienverlauf integriert. Viertens ermöglicht Ihnen der Bereich „Projects“, Erfahrungen zum Thema Projektarbeit zu sammeln, was sowohl Projektmanagement- als auch -durchführungsarbeiten betrifft. Auch hier werden Sie durch Ihr Engagement nicht schlechter gestellt, sondern haben die Möglichkeit, praktische Tätigkeiten in Ihr Studium einzubringen.

Der Bachelorstudiengang Global Business Management ist durch die FIBAA akkreditiert und trägt seit 2016 sogar – als bislang einziger Bachelorstudiengang einer staatlichen deutschen Universität – das FIBAA Premium-Siegel.

In den letzten Jahren gab es im Durchschnitt etwa 1.000 Bewerber auf 70 Studienplätze pro Jahrgang. Diese und weitere „Facts & Figures“ finden Sie z.B. hier.

Der Studienplan sieht nicht vor, dass Sie GBM dual studieren. Der Studiengang ist auch nicht darauf ausgerichtet, dass er berufsbegleitend studiert werden kann, da wir in der Regel keine Wochenendkurse anbieten. Natürlich steht es Ihnen frei, neben dem Studium beispielsweise als Werkstudent in einem Unternehmen zu arbeiten oder die Semesterferien für ein Praktikum zu nutzen. Der Studienplan nimmt darauf allerdings keine Rücksicht.

Die Wahl eines Nebenfachs ist im Studiengang GBM nicht möglich. Ein Doppelstudium ist grundsätzlich möglich, allerdings ist für die Immatrikulation eine vorherige Zustimmung erforderlich, die schriftlich in der Studierendenkanzlei zu beantragen ist. Die genauen Voraussetzungen für die Zustimmung zum Doppelstudium finden Sie unter uni-augsburg.de/de/studium/bewerbung/doppelstudium/.

Für eine erfolgreich abgelegte Leistung (z.B. Klausur, Seminararbeit etc.) vergibt die Universität basierend auf dem ECTS-Modell Leistungspunkte (LP), mit denen der Arbeitsaufwand (Workload) „gemessen“ wird. Je LP fällt dabei für die Studierenden ein Workload von etwa 25 – 30 Stunden an.

 

Für eine Klausur einer üblichen Lehrveranstaltung (i.d.R. 2 – 4 SWS, was 2 – 4 x 45 Minuten pro Vorlesungswoche entspricht) gibt es grundsätzlich 5 LP. Für den Bachelorstudiengang „Global Business Management“ müssen insgesamt 180 LP erbracht werden. Demnach ergibt sich pro Semester durchschnittlich jede Woche eine Präsenzzeit von 12 – 18 Stunden, um in 6 Semestern 180 LP zu erlangen. Zusätzlich muss aber natürlich auch noch der Arbeitsaufwand für Ihr Selbststudium (Vor- und Nachbereitung des Stoffes, Anfertigung schriftlicher Arbeiten, Vorbereitung von Präsentationen, Prüfungsvorbereitung etc.) eingeplant werden.

Manche Vorlesungen, welche zu den grundlegenden Veranstaltungen eines wirtschaftswissenschaftlichen Studiums gehören, werden gemeinsam mit den BWL/VWL-Studierenden belegt. Hierbei handelt es sich um Veranstaltungen mit ca. 700 Studierenden. Zusätzlich wurde beispielsweise für die Veranstaltungen Mathematik, Bilanzierung I, Statistik, Macroeconomics und Privatrecht ein separates Angebot für die GBM-Studierenden geschaffen, um hier im Kleingruppen-Rahmen eine Vertiefung des Fachs zu erreichen. Sie können (je nach Wahl) fast 40% Ihres Studiums über GBM-spezifische Veranstaltungen erbringen.

GBM ist in allererster Linie ein wirtschaftswissenschaftlicher Studiengang, der sich sowohl mit der BWL als auch mit der VWL in einem internationalen Kontext befasst. Die Problemstellungen, die der internationale Kontext in den verschiedenen Fachrichtungen (sei es Marketing, Personal, Logistik etc.) hierbei mit sich bringt, ist der Schwerpunkt des Studiums. Dies erfordert an erster Stelle fundierte Kenntnisse in der allgemeinen BWL und VWL sowie in den – zur Analyse sämtlicher wirtschaftswissenschaftlicher Problemstellungen notwendigen – Methoden (Mathe und Statistik). Insgesamt sollten Sie in allen wirtschaftlichen Studiengängen an deutschen Universitäten ein gutes mathematisches Verständnis mitbringen; je nach Wahl Ihres Studienschwerpunktes werden Sie in ca. 70 – 90 % der Fächer auch mit höherer Mathematik konfrontiert. Dies gilt – wie gesagt – für alle wirtschaftswissenschaftlichen Studiengänge an Universitäten.

Die Lehrsprache des Studiengangs ist Deutsch. Es existiert jedoch neben den beiden verpflichtenden Modulen in „Business English“ aktuell das englischsprachige Pflichtmodul „Macroeconomics“. In den Wahlbereichen haben Sie die Möglichkeit, auch aus englischsprachigen Veranstaltungen zu wählen. Inklusive der Leistungen, die Sie aus dem Ausland mitbringen, können Sie theoretisch über 50 % Ihres Studiums mit englischsprachigen Veranstaltungen abdecken. Mindestens wird Ihr Studium aber zu etwa 10 % englischsprachig sein.

Es gibt die Möglichkeit, im Rahmen des GBM Bachelors die Studienrichtung DFM (Doppelabschluss Deutsch-Französisches Management in Augsburg und Rennes, Frankreich) abzuschließen. Weitere Infos dazu finden Sie unter https://www.uni-augsburg.de/de/fakultaet/wiwi/studienangebot/deutsch-franzosisches-management/deutsch-franzosischer-doppelabschluss-im-rahmen-des-gbm-bachelor/.

Die aktuelle Höhe des Semesterbeitrags (bestehend aus Studentenwerkbeitrag zur Finanzierung von Angeboten für Studierende und Semesterticket mit Gültigkeit im AVV-Innenraum) finden Sie hier. Dieser Betrag ist vor der persönlichen Immatrikulation zu entrichten. Außerdem erfolgt die Rückmeldung jedes Semester durch Überweisung des Semesterbeitrags.

Zweitstudiengebühren werden in Bayern derzeit nicht erhoben.

Eine gute Möglichkeit, sich ein Bild über die Uni Augsburg und den Bachelorstudiengang GBM zu machen, bietet der StudienInfoTag. An diesem Tag stehen auch Mitarbeiter/innen und Studierende des Studiengangs für Fragen bereit. Weiter Informationen finden Sie hier.

 

Ansonsten wenden Sie sich gerne jederzeit an die GBM-Studienberatung.

Bewerbung für den Bachelorstudiengang GBM

Studienplätze in zulassungsbeschränkten Studiengänge der Universität Augsburg werden im Rahmen des Dialogorientierten Serviceverfahrens (DoSV) über hochschulstart.de vergeben. Registrieren Sie sich bitte zuerst dort. Dabei sollten Sie folgende Informationen bzw. Unterlagen bereithalten:

 

 

Anschließend melden Sie sich mit Ihrer durch hochschulstart.de vergebenen Bewerber-ID (BID) und Ihrer Bewerber-Authentifizierungs-Nummer (BAN) im Bewerbungsportal der Universität Augsburg an. Ihre bei hochschulstart.de hinterlegten Daten werden dabei übernommen. In der Regel ist mit Absenden der Online-Bewerbung die vollständige Bewerbung eingegangen. Ob weitere Unterlagen per Post einzureichen sind (im Rahmen von Sonderquoten und Nachteilsausgleich), erfahren Sie im Rahmen der Online-Bewerbung. Beachten Sie bitte, dass alle Unterlagen bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist vollständig eingegangen sein müssen. Dabei ist nicht der Poststempel, sondern der tatsächliche Eingang der Bewerbung bei der Universität Augsburg maßgeblich.

Wenn Sie eine ausländische Hochschulzugangsberechtigung besitzen, müssen Sie zusätzliche Unterlagen per Post einreichen. Für eine Bewerbung mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung finden Sie alle notwendigen Informationen hier.

 

Die Bewerbungsphase beginnt jedes Jahr mit der Freischaltung der Online-Bewerbung (i.d.R. Ende Mai). Die vollständigen Bewerbungsunterlagen müssen bis spätestens 15. Juli (Ausschlussfrist) vorliegen.

 

Für beruflich qualifizierte Bewerber/innen ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung gelten zusätzliche Antragsfristen. Weitere Informationen finden Sie hier.

 

Beachten Sie bitte in jedem Fall, dass die von Ihnen bei der Online-Bewerbung angegeben Daten Ihrer Hochschulzugangsberechtigung (Zeugnisdatum und -note sowie Art der Hochschulzugangsberechtigung) bei der Immatrikulation abgeglichen werden. Sollten die von Ihnen gemachten Angaben nicht mit den Unterlagen übereinstimmen, kann die Immatrikulation versagt werden.

Bewerber mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung müssen zusätzliche Unterlagen per Post einreichen. Für eine Bewerbung mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung finden Sie alle notwendigen Informationen hier. Beachten Sie bitte, dass Sie auch als deutscher Staatsbürger einen Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse erbringen müssen, wenn Sie Ihr Abitur im nicht-deutschsprachigen Ausland oder an einer internationalen Schule in Deutschland abgelegt haben.
 

Für Bewerber, die ihre Hochschulzugangsberechtigung im Vereinigten Königreich erwerben, gibt es eine Ausnahmeregelung bzgl. der endgültigen Note: Wenn Sie bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist alle Prüfungsleistungen erbracht haben, können Sie in der Online-Bewerbung mit entsprechendem Vermerk Ihre vorläufigen Ergebnisse angeben und eine Bescheinigung über diese bisher erzielten Prüfungsleistungen vorlegen. Sie müssen die Online-Bewerbung jedoch ebenfalls vor Ablauf der Bewerbungsfrist abschicken! Eine eventuelle Zulassung erlischt, wenn die vorläufigen Ergebnisse nicht bis zur Einschreibung durch die endgültigen Noten bestätigt werden. Dies können Sie auch hier nachlesen.

Im Regelfall ist der Prozess nach der Online-Bewerbung abgeschlossen. Die Online-Bewerbung ist somit i.d.R. ausreichend. Im Fall eines Sonderantrags werden Sie jedoch am Ende der Online-Bewerbung aufgefordert, notwendige Unterlagen postalisch an die Studierendenkanzlei zu übersenden.

 

Beachten Sie bitte in jedem Fall, dass die von Ihnen bei der Online-Bewerbung angegeben Daten Ihrer Hochschulzugangsberechtigung (Zeugnisdatum und -note sowie Art der Hochschulzugangsberechtigung) bei der Immatrikulation abgeglichen werden. Sollten die von Ihnen gemachten Angaben nicht mit den Unterlagen übereinstimmen, kann die Immatrikulation versagt werden.

Leider ist eine Bewerbung für das 1. Fachsemester im Bachelorstudiengang GBM nur zum Wintersemester möglich. Für ein höheres Fachsemester ist die Bewerbung auch zum Sommersemester möglich, sofern es freie Studienplätze gem. Zulassungszahlsatzung gibt. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bitte bewerben Sie sich erst, wenn Sie Ihre abschließende Note kennen. Die Ausgabe der Abiturzeugnisse erfolgt i.d.R. deutschlandweit vor Ablauf der Bewerbungsfrist. Bei der Auswahl der Studienplätze gibt es keine Bevorzugung für früher eingegangene Bewerbungen. Es ist lediglich ausschlaggebend, dass Ihre Bewerbung vor Ablauf der Bewerbungsfrist (15. Juli) bei uns eingegangen ist.

 

Für Bewerber, die ihre Hochschulzugangsberechtigung im Vereinigten Königreich erwerben, gibt es eine Ausnahmeregelung bzgl. der endgültigen Note: Wenn Sie bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist alle Prüfungsleistungen erbracht haben, können Sie in der Online-Bewerbung mit entsprechendem Vermerk Ihre vorläufigen Ergebnisse angeben und eine Bescheinigung über diese bisher erzielten Prüfungsleistungen vorlegen. Sie müssen die Online-Bewerbung jedoch ebenfalls vor Ablauf der Bewerbungsfrist abschicken! Eine eventuelle Zulassung erlischt, wenn die vorläufigen Ergebnisse nicht bis zur Einschreibung durch die endgültigen Noten bestätigt werden. Dies können Sie auch hier nachlesen.

Die Bewerbungsfrist ist für alle Bewerber gleich (15. Juli). Für beruflich Qualifizierte ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung gelten darüber hinaus allerdings weitere Antragsfristen.

Bei der Bewerbung müssen lediglich Deutschkenntnisse auf Niveau C1 GER nachgewiesen werden. Bei einer Bewerbung mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung wird dieser Nachweis im Normalfall aber über das Abitur erbracht (deutsche Hochschulreife = Bildungsinländer, d.h., es ist kein zusätzlicher Nachweis über Ihre Deutschkenntnisse mehr nötig). Bei einer Bewerbung mit ausländischen Zeugnissen ist jedoch ein zusätzlicher Nachweis Ihrer Deutschkenntnisse bis zum Ende der Bewerbungsfrist zwingend notwendig. Die deutsche Staatsangehörigkeit allein ist kein ausreichender Nachweis.

 

Sie müssen ansonsten bei der Bewerbung explizit keine Sprachkenntnisse nachweisen. Bitte beachten Sie aber, dass die verpflichtenden Wirtschaftsenglisch-Kurse für GBM auf dem Niveau B2 GER beginnen, welches in der Regel mindestens fünf Jahre schulischen Englischunterricht voraussetzt, und dass darüber hinaus ein gewisser Teil der Vorlesungen auf Englisch stattfindet.

 

Die Sprachkurse in der weiteren Fremdsprache können Sie teilweise bereits ab Anfängerniveau belegen. Manche Fremdsprachen können Sie erst ab Niveau A1 GER in Ihr Studium einbringen. Das bedeutet aber nicht, dass Sie die notwendigen Vorkenntnisse unbedingt bereits vor Studienbeginn erworben haben müssen. Sie können z.B. den Anfängerkurs in Schwedisch im 1. Semester "freiwillig" belegen und so die notwendigen Vorkenntnisse erwerben, um dann ab dem 2. Semester Sschwedischkurse einzubringen (siehe auch Welche Sprachen kann ich innerhalb des GBM-Studiengangs erlernen bzw. welche Sprachen sind als Leistungen einbringbar?).

 

In den Wirtschaftssprachen wird Ihr aktuelles Sprachniveau durch einen Einstufungstest ermittelt. Für Wirtschaftsenglisch findet dieser Test am Ende des 1. Fachsemesters statt, für Wirtschaftsfranzösisch und -spanisch jeweils zu Semesterbeginn. Wenn Sie Vorkenntnisse in Französisch, Italienisch oder Spanisch und Interesse am Besuch eines entsprechenden allgemeinsprachlichen Kurses oberhalb Anfängerniveaus haben, sich jedoch hinsichtlich Ihrer Kompetenzstufe unsicher sind, wird das Ablegen eines diagnostischen Einstufungstests empfohlen. Für alle weiteren angebotenen Fremdsprachen kann Ihnen in einem solchen Fall der/die jeweilige Ansprechpartner/in am Sprachenzentrum weiterhelfen.

Nach Abzug verschiedener Sonderquoten ist das einzige Kriterium für die direkte Zulassung bzw. die Einladung zum Auswahlgespräch die Abiturnote. Daher beeinflusst ein TOEFL o.ä. die Wahrscheinlichkeit, direkt zugelassen oder zum Auswahlgespräch eingeladen zu werden, nicht. Im Gespräch interessieren uns dann aber beispielsweise Ihre interkulturellen Erfahrungen und Fremdsprachenkenntnisse.

Eine Bewerbung für den Bachelorstudiengang GBM schloss früher eine weitere Bewerbung für einen zulassungsbeschränkten Studiengang im DoSV an der Universität Augsburg im selben Semester aus. Diese Einschränkung fällt ab dem 1. Juli 2020 weg, d.h., Sie können sich nun in einer Bewerbungsphase auch für mehrere zulassungsbeschränkte Studiengänge der Universität Augsburg bewerben. Sie können sich daher nun beispielsweise auch zusätzlich für einen Studienplatz im Studiengang BWL zum selben Wintersemester bewerben. Auch für zulassungsbeschränkte Studienplätze an anderen Hochschulen können Sie sich zusätzlich bewerben. Insgesamt können bei zulassungsbeschränkten Studiengängen, die am DoSV teilnehmen, bis zu zwölf Zulassungsanträge gestellt werden.

Leider können Sie im Falle einer Zusage Ihren Anspruch auf einen Studienplatz in der Regel nicht im nächsten Jahr geltend machen. Dieser Anspruch verfällt, sobald Sie nicht bis zum Ende der Frist an der Universität Augsburg einschreiben.

 

Es ist allerdings möglich, sich bereits dieses Jahr für GBM zu bewerben, wenn Sie anschließend einen Dienst wie ein freiwilliges soziales Jahr antreten. Sollten Sie eine Zulassung erhalten, können Sie in diesem Fall auf Hochschulstart eine Rückstellung beantragen und nach Ableisten des Dienstes bevorzugt zugelassen werden, wenn Sie sich spätestens zum zweiten Bewerbungstermin, der auf die Beendigung des Dienstes folgt, erneut fristgerecht bewerben und Ihren Zulassungs- bzw. Rückstellungsbescheid sowie einen Nachweis des Dienstes beifügen.

 

Eine Absage (weder seitens der Universität, noch Ihrerseits) hat keine Auswirkung auf eine erneute Bewerbung im Folgejahr.

Neben der allgemeinen Hochschulreife berechtigt grundsätzlich auch die fachgebundene Hochschulreife (BOS oder FOS 13) in der Ausbildungsrichtung Wirtschaft zur Aufnahme des Bachelorstudiengangs GBM (siehe hier). Nähere Informationen finden Sie auch unter https://www.uni-augsburg.de/de/studium/bewerbung/voraussetzungen/.

Der Einstieg in einem höheren Fachsemester ist grundsätzlich nur möglich, falls Ihr derzeitiges Studium GBM ähnelt und Studienplätze in den höheren Semestern frei werden, d.h., wenn die Zahl der eingeschriebenen Studierenden im entsprechenden Fachsemester unter die in der Zulassungszahlsatzung festgesetzten Werte sinkt und gleichzeitig die Gesamtzahl der eingeschriebenen Studierenden im Bachleorstudiengang GBM die Summe der für alle Fachsemester festgesetzten Zulassungszahlen unterschreitet. Sollte dies nicht der Fall sein, können Sie sich zum Wintersemester regulär für das 1. Fachsemester bewerben und nach der Einschreibung bereits erbrachte Leistungen ggf. anrechnen lassen. Bitte beachten Sie aber, dass wir nur gleichwertige Leistungen anerkennen können, dass Sie studiengangsspezifische Fächer (z.B. die Modulgruppen Sprachkompetenzen) evtl. nachholen müssen und dass Sie dadurch möglicherweise nicht ins 3. Semester hochgestuft werden können (Näheres dazu auch hier und hier). Vorab kann leider keine Prüfung der Einbringbarkeit Ihrer Leistungen in den Studiengang Global Business Management erfolgen. Weitere Informationen zum Studiengangwechsel erhalten Sie auf den Seiten der Studierendenkanzlei.

Auswahlverfahren und Zulassung für den Bachelorstudiengang GBM

Der NC (Numerus Clausus) hängt von der "Qualität" und der Menge der Bewerber ab. Er ergibt sich daher jedes Jahr neu. Die NCs der vergangenen Jahre können Sie hier nachlesen.

 

Für die Studienplatzvergabe spielt insbesondere die Durchschnittsnote Ihrer Hochschulzugangsberechtigung (HZB) eine Rolle. Da es sich dabei in den meisten Fällen um Ihre Abiturnote handelt, wird im Folgenden dafür vereinfachend der Begriff Abitur bzw. Abiturnote verwendet.

 

  • Zunächst werden Studienplätze gemäß verschiedener Sonder-/Vorabquoten vergeben, z.B. an beruflich Qualifizierte, Zweitstudierende oder Nicht-EU-Ausländer ohne deutsches Abitur. Hierbei handelt es sich nur um wenige Plätze, weshalb dafür kein NC angegeben wird.
  • 30 % der restlichen Studienplätze werden direkt über die Abiturnote vergeben. Die für diese „direkte Zulassung“ notwendige Abiturnote ist mit „Durchschnittsnote HZB“ (bis zum WS 2020/21 „Quote Qualifikation“) bezeichnet.
  • Ein Großteil der restlichen Studienplätze (70 %) wird normalerweise über Auswahlgespräche vergeben. Unter „HAV-Auswahl“ ist die Abiturnote vermerkt, die notwendig war, um zu den Auswahlgesprächen eingeladen zu werden.
    Nach den Auswahlgesprächen wird die im Gespräch erzielte Note mit der Abiturnote verrechnet, wobei die Abiturnote mit 51 % und die Gesprächsnote mit 49 % in die Berechnung einfließt. Daraus ergibt sich die Verfahrensnote, bis zu der Bewerber nach dem Auswahlgespräch zugelassen wurden und die unter obigem Link mit „HAV“ bezeichnet wird. Das bzgl. dieser Verfahrensnote beste Drittel der zum Auswahlgespräch eingeladenen Bewerber wird schließlich zugelassen.

Der Zusatz „Dienst“ bzw. „Los“ bedeutet dabei jeweils, dass bei mehreren Bewerbern, die genau auf dem jeweiligen NC liegen, aber nicht alle zugelassen werden können, ein geleisteter Dienst (FSJ, BFD etc.) bzw. das Los entscheidet.

 

Der NC ist jedoch immer ein Vergangenheitswert und lässt daher keine sicheren Aussagen über den Ausgang eines aktuellen Zulassungsverfahren zu, sondern dient nur einer ungefähren Orientierung.

 

Weitere Informationen zum örtlichen Vergabeverfahren und den verschiedenen Quoten finden Sie hier.

 

Bis zum Wintersemester 2023/24 gab es zusätzlich noch die Quote "Wartezeit". 10 % der Studienplätze wurden dabei auf Basis der mit der Wartezeit verrechneten Abiturnote vergeben (die anderen beiden Quoten waren dementsprechend jeweils um 5 Prozentpunkte niedriger). Auch den NC für eine Zulassung über diese Quote finden Sie noch unter dem obigen Link („Durchschnittsnote HZB unter Berücksichtigung WS“), wobei sich die Abiturnote für insgesamt bis zu 10 Wartesemster jeweils um 0,1 verbesserte. Bis zum WS 2020/21 wurden Studienplätze in dieser Quote direkt auf Grundlage der Wartezeit ohne Verrechnung mit der Abiturnote vergeben, daher ist in den Semestern zuvor der entsprechende NC nicht als Note, sondern als Anzahl an Wartesemestern, die für die Zulassung über diese Quote notwendig waren, angegeben („Quote Wartezeit“). Als Wartesemester zählte ab dem Zeitpunkt des Abiturs jeweils ein Halbjahr vom 1. April - 30. September oder vom 1. Oktober - 31. März, in dem Sie an keiner staatlichen Hochschule in Deutschland eingeschrieben waren.

 

Die Auswahlgespräche für einen Studienstart zum Wintersemester 2020/21, 2021/22, 2022/23 und 2023/24 mussten leider entfallen. Nach Abzug von Sonder- und und Wartezeitquoten war somit die Abiturnote ausnahmsweise das einzige Zulassungskriterium. Konkret bedeutet das, dass auch die 70 % der Studienplätze, die normalerweise über die Verrechnung von Abiturnote und Auswahlgespräch vergeben werden, in diesen Semestern lediglich auf Basis der Abiturnote vergeben wurden.

Es kann davon ausgegangen werden, dass bei einer regulären Durchführung des Auswahlverfahrens der NC „Quote Durchschnittsnote HZB“ niedriger als angegeben gewesen wäre, der NC „HAV-Auswahl“ (also die Notengrenze für eine Einladung zum Auswahlgespräch) jedoch höher als "Quote Durchschnittsnote HZB" gewesen wäre.

 

 

Die Auswahlgespräche für einen Studienstart zum Wintersemester 2020/21, 2021/22, 2022/23 und 2023/24 mussten leider entfallen. Nach Abzug von Sonder- und Wartezeitquoten war somit die Abiturnote ausnahmsweise das einzige Zulassungskriterium.

 

Die Auswahlgespräche dienen dazu, nicht nur über die Abiturnote eine Auswahlentscheidung treffen zu können. Daher werden im Gespräch Ihre Motivation, Ihr bisheriges soziales Engagement, interkulturelle Erfahrungen, Fremdsprachenkenntnisse, erste berufliche Erfahrungen bzw. andere außerschulische Leistungen und gerne auch mal Ihre Meinung zu aktuellen wirtschaftlichen Geschehnissen abgefragt. Dies erfolgt über Ihren Lebenslauf, den Sie zum Gespräch mitbringen, und das kurze Gespräch. Das Gespräch wird anhand der genannten Punkte und weiterer Kriterien benotet und geht mit einer Gewichtung von 49% in die Berechnung der Verfahrensnote ein. Die Teilnehmer am Gespräch werden dann anhand dieser Verfahrensnote sortiert und bis zu einer gewissen Kapazitätszahl zugelassen.

Die Auswahlgespräche für einen Studienstart zum Wintersemester 2020/21, 2021/22, 2022/23 und 2023/24 mussten leider entfallen. Nach Abzug von Sonder- und Wartezeitquoten war somit die Abiturnote ausnahmsweise das einzige Zulassungskriterium.

 

Der Termin für die Auswahlgespräche wird etwa ein Jahr im Voraus auf der Homepage kommuniziert. Es ist leider nicht möglich, die Auswahlgespräche zu verschieben oder fernmündlich vorzunehmen. Falls Sie zum Auswahlgespräch eingeladen werden, ist Ihre persönliche Anwesenheit zwingend erforderlich, um ein Nichtbestehen des Auswahlverfahrens zu vermeiden. Sollten Sie durch Ihre Abiturnote oder eine andere Quote direkt zugelassen werden, ist kein persönliches Gespräch mehr notwendig.

Die Auswahlgespräche für einen Studienstart zum Wintersemester 2020/21, 2021/22, 2022/23 und 2023/24 mussten leider entfallen. Nach Abzug von Sonder- und Wartezeitquoten war somit die Abiturnote ausnahmsweise das einzige Zulassungskriterium.

 

Die Einladung zum Auswahlgespräch erhalten Sie etwa eine Woche vorher per Mail. Sollten Sie keine Einladung erhalten, heißt das nicht zwangsläufig, dass Sie nicht zum Studiengang zugelassen wurden. Es ist möglich, dass Sie in einer der anderen Quoten des Auswahlverfahrens (direkte Zulassung über die Abiturnote, … - nähere Informationen hier) berücksichtigt wurden.

Die ersten Zulassungsangebote für GBM werden -   auch für die direkt über eine andere Quote des Auswahlverfahrens zugelassenen Bewerber (direkte Zulassung über die Abiturnote, … - nähere Informationen hier) - etwa eine Woche nach den Auswahlgesprächen im Bewerbungsportal auf hochschulstart.de online gestellt. Bis zum Ende der Koordinierungsphase können Sie Ihre verbleibenden Bewerbungen neu priorisieren oder ein Zulassungsangebot direkt annehmen. Alternativ können Sie auch noch auf ein Angebot einer höher priorisierten Bewerbung warten. Bei zwei Zulassungsangeboten scheidet dasjenige für die niedriger priorisierte Bewerbung augenblicklich und unwiderruflich aus dem Verfahren aus (während Bewerbungen ohne entsprechendes Angebot natürlich noch erhalten bleiben). Sollten Sie während der Koordinierungsphase für keine Ihrer Bewerbungen ein Zulassungsangebot erhalten haben oder sich neu auf die Restplätze beworben haben, ist es noch bis zum Ende der Phase des Koordinierten Nachrückens möglich, dass Sie ein Angebot für GBM erhalten, wenn von den bis dahin ausgesprochenen Angeboten viele nicht angenommen wurden.

 

Ablehnungsbescheide erscheinen erst etwa eine Woche nach Ende der Phase des Koordinierten Nachrückens auf hochschulstart.de, falls Sie

  • für keine Ihrer Bewerbungen über Hochschulstart eine Zulassung erhalten haben,
  • für GBM keine Zulassung erhalten, sich in Hochschulstart aber ausschließlich dafür beworben hatten oder
  • für GBM keine Zulassung erhalten, aber sich für GBM mit einer höheren Priorität beworben hatten als für das Studienangebot, für das sie zugelassen wurden.

Sollten Sie während der Koordinierungsphase für keine Ihrer Bewerbungen ein Zulassungsangebot erhalten haben oder sich neu auf die Restplätze beworben haben, ist es noch bis zum Ende der Phase des Koordinierten Nachrückens möglich, dass Sie ein Angebot für GBM erhalten, wenn von den bis dahin ausgesprochenen Angeboten viele nicht angenommen wurden. I.d.R. waren in den letzten Jahren nach der Koordinierungsphase jedoch alle Studienplätze für GBM besetzt.

Nachdem das Zulassungsangebot angenommen wurde, erhalten Sie eine E-Mail über die weitere Vorgehensweise. Sie müssen sich anschließend innerhalb der in der E-Mail benannten Frist online immatrikulieren. Wenn Sie die Online-Immatrikulation durchgeführt haben, erhalten Sie eine weitere E-Mail mit Ihrem Zulassungsbescheid und dem Antrag auf Einschreibung. Im Zulassungsbescheid steht dann auch der Zeitraum der Immatrikulation an der Universität Augsburg.

 

Sie reichen die erforderlichen Unterlagen (siehe "Checkliste Immatrikulation zulassungsbeschränkte Studiengänge" unter  https://www.uni-augsburg.de/de/studium/bewerbung/einschreibung/) per Post ein.

Minderjähre Studienbewerber/innen müssen zur Einschreibung neben den anderen Unterlagen auch die Verpflichtungserklärung der gesetzlichen Vertreter vorlegen.

Während des Bachelorstudiums

Über den Mailverteiler Ihres Jahrgangs informieren wir Sie regelmäßig über wichtige Termine, Anmeldefristen etc. Sie können sich dafür selbständig eintragen:

Sie erhalten anschließend eine Mail, in der Sie Ihre Anfrage bestätigen müssen.

 

Rufen Sie bitte außerdem regelmäßig Ihre studentische Mailadresse ab bzw. richten Sie eine Weiterleitung ein und schauen Sie auf der Webseite der Fakultät vorbei.

Das Wintersemester läuft jedes Jahr vom 1. Oktober bis zum 31. März und das Sommersemester vom 1. April bis zum 30. September.

 

Die Vorlesungen im Wintersemester beginnen normalerweise Mitte Oktober und enden Ende Januar des Folgejahres. Die uniweite Vorlesungszeit, die Sie unter https://www.uni-augsburg.de/de/studium/organisation-beratung/fristen-und-termine/ finden, läuft dabei jeweils zwei Wochen länger als an der WiWi-Fakultät. Die genauen Termine für die WiWi-Fakultät finden Sie hier.

Alle Details zur Stundenplanung erfahren Sie im Rahmen der Orientierungsphase, für die Sie sich hier anmelden können. Dort wird es zudem eine gesonderte Begrüßung der GBM-Studierenden geben, für die vorab keine zusätzliche Anmeldung notwendig ist. Detaillierte Informationen hierzu bekommen Sie nach Ihrer Immatrikulation per Mail. Sie haben nach dieser Begrüßungsveranstaltung noch ausreichend Zeit, sich für die (Sprach-)Kurse, die Sie im 1. Fachsemester belegen möchten, anzumelden.

 

Weitere Informationen zur Studienplanung finden Sie auch hier.

Falls Sie Ihr Studium im nächsten Semester fortsetzen wollen, müssen sich bereits an der Universität Augsburg Immatrikulierte rechtzeitig zurückmelden. Die Rückmeldung erfolgt durch Überweisung der Semesterbeiträge innerhalb der Rückmeldezeiträume (i.d.R. 1. Januar bis 15. Februar für das Sommersemester und 1. Juni bis 15. Juli für das Wintersemester).

Ob die Semesterbeiträge bei der Universität eingegangen sind, können Sie im Bereich „Studienservice“ im Studierendenverwaltungssystem VIBS prüfen. Es kann einige Tage dauern, bis die überwiesenen Beiträge Ihnen hier zugeordnet werden. Sobald unter „Zahlungen“ der Ist- dem Soll-Betrag für das kommende Semester entspricht, sind Sie zurückgemeldet und können Ihre Campus Card neu validieren. Dieser Vorgang muss jedes Semester nach vollzogener Rückmeldung erneut durchgeführt werden. Bei Validierung wird auf der Campus Card der Zeitraum vom Tag der Validierung bis zum Ende des Semesters aufgedruckt. Das Semesterticket ist somit ab dem Zeitpunkt der Validierung bis zum Ende des Semesters gültig.

Klausuren werden i.d.R. zentral vom Prüfungsamt organisiert; andere Prüfungsformen wie z.B. Seminare koordiniert der jeweilige Lehrstuhl. Zum Ende der Vorlesungszeit findet an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät ein vierwöchiger (durch Feiertage ggf. auch etwas längerer) Klausurenzeitraum statt (Termine siehe https://www.uni-augsburg.de/de/fakultaet/wiwi/studienorganisation/#termine). Den allgemeinen Klausurenplan finden Sie das ganze Jahr über auf den Seiten des Prüfungsamts; der explizite Klausurenplan für das aktuelle Semester wird vor der Prüfungsanmeldephase ebenfalls dort veröffentlicht.

 

Die aktuellen Prüfungspläne des Sprachenzentrums finden Sie unter https://www.uni-augsburg.de/de/organisation/einrichtungen/sz/organisatorisches-service/pruefungsplaene/. Hier beginnen die Klausuren bereits in der Woche vor Beginn der Klausurenzeit an der WiWi-Fakultät (insbesondere die Klausuren zu den Wirtschaftssprachen finden in dieser sog. „Readingweek“ statt, die ansonsten zur intensiven Vorbereitung auf die Klausuren gedacht ist).

 

Die An- und Abmeldung zu den Prüfungen ist von den Studierenden selbst im Online-Tool STUDIS vorzunehmen. Der zehntägige Anmeldezeitraum wird jedes Semester rechtzeitig vom Prüfungsamt bekanntgegeben (i.d.R. Anfang Dezember für das Wintersemester und Juni für das Sommersemester). Eine Teilnahme an einer Prüfung, für die Sie sich nicht angemeldet haben, ist nicht möglich. Rechtzeitig vor Beginn der Prüfungsphase können Sie in STUDIS abrufen, in welchem Raum Ihre Prüfungen jeweils stattfinden.

 

Sollten Sie aufgrund einer Erkrankung oder ähnlichem nicht an einer Prüfung, zu der Sie angemeldet sind, teilnehmen können, besorgen Sie sich bitte unverzüglich ein Attest mit Krankheitszeitraum und Stempel des Arztes und bewahren Sie dieses gut auf. Sollten Sie am Ende einer Frist noch nicht alle erforderlichen Leistungspunkte erbracht haben (siehe Wann werde ich exmatrikuliert bzw. wie lange kann ich studieren?), sind solche Nachweise für eine Fristverlängerung („Härtefall“) wichtig.

Die An- und Abmeldung zu den Prüfungen ist von den Studierenden selbst im Online-Tool STUDIS vorzunehmen. Der zehntägige Anmeldezeitraum wird jedes Semester rechtzeitig vom Prüfungsamt bekanntgegeben (i.d.R. Anfang Dezember für das Wintersemester und Juni für das Sommersemester). Eine Teilnahme an einer Prüfung, für die Sie sich nicht angemeldet haben, ist nicht möglich. Rechtzeitig vor Beginn der Prüfungsphase können Sie in STUDIS abrufen, in welchem Raum Ihre Prüfungen jeweils stattfinden.

 

Sollten Sie aufgrund einer Erkrankung oder ähnlichem nicht an einer Prüfung, zu der Sie angemeldet sind, teilnehmen können, besorgen Sie sich bitte unverzüglich ein Attest mit Krankheitszeitraum und Stempel des Arztes und bewahren Sie dieses gut auf. Sollten Sie am Ende einer Frist noch nicht alle erforderlichen Leistungspunkte erbracht haben (siehe Wann werde ich exmatrikuliert bzw. wie lange kann ich studieren?), sind solche Nachweise für eine Fristverlängerung („Härtefall“) wichtig.

Zu allen Prüfungen ist ein gültiger Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass oder Führerschein) mitzubringen und gut sichtbar am Arbeitsplatz zu platzieren bzw. der Aufsicht unaufgefordert vorzulegen. Die Campus Card genügt nicht. Zugelassene Hilfsmittel werden vorab vom entsprechenden Lehrstuhl bekanntgegeben. Finden Sie sich ca. 15 Minuten vor Beginn der Prüfung in dem Prüfungsraum ein, in dem für Sie ein Arbeitsplatz vorgesehen wurde, und begeben Sie sich zu dem für Sie festgelegten Platz, den Sie der Sitzplatznummernliste vor bzw. im Prüfungsraum entnehmen können. Halten Sie dafür auch Ihre Matrikelnummer bereit. Weitere Informationen finden Sie auch in dem unter https://www.uni-augsburg.de/de/studium/organisation-beratung/pruefungen/infos-und-antrage/wirtschaftswissenschaftliche-fakultat-pruefungen/ zu findenden "Merkblatt für Prüfungsteilnehmer".

Ihre Prüfungsergebnisse können Sie im Online-Tool STUDIS unter „Studierendendaten“ einsehen. Hier können Sie auch aktuelle Modul- und Leistungsbestätigungen erstellen.

Wiederholungstermine während des folgenden Semesters gibt es nicht; es ist der nächste Klausurenzeitraum abzuwarten. Sobald eine Prüfung bestanden ist (d.h. mind. die Note 4,0 erreicht wurde), kann diese nicht mehr wiederholt werden. Falls Sie ein Modul nicht bestanden haben, können Sie dieses ab dem regulären Prüfungstermin im nächsten Semester bzw. im nächsten Jahr so oft erneut ablegen, bis sie entweder bestanden oder durch eine Frist (Grundlagen- und Orientierungsprüfung oder maximale Fachsemesteranzahl, siehe auch Wann werde ich exmatrikuliert bzw. wie lange kann ich studieren?) kein Ablegen mehr möglich ist. Ob eine Klausur jedes Semester oder jährlich angeboten wird, können Sie Ihrem Modulhandbuch entnehmen. Generell sollten Sie nicht bestandene Prüfungen immer direkt zum nächstmöglichen Termin wiederholen.

Wenn Sie zu einer Prüfung nicht erscheinen, wird diese als „nicht teilgenommen“ (keine Note) gewertet. Soll eine Prüfung als „nicht bestanden“ (Note 5,0) gewertet werden, so müssen Sie auf jeden Fall zur Prüfung erscheinen und haben dann die Möglichkeit, den Klausurbogen durchzustreichen (siehe auch Infos in diesem Merkblatt).

Prüfungsleistungen an der Universität Augsburg dürfen während eines Urlaubssemesters grundsätzlich nur erbracht werden, wenn es sich um Wiederholungsprüfungen handelt. Als Wiederholungsprüfung gilt das Ablegen einer bei der unmittelbar vorherigen Prüfungsmöglichkeit nicht bestandenen Prüfung. Gab es nach dem Nichtbestehen bereits eine weitere Prüfungsmöglichkeit für die entsprechende Prüfung, die Sie nicht wahrgenommen haben, handelt es sich bei der nächsten Prüfungsmöglichkeit aufgrund der Formulierung „unmittelbar“ nicht um eine Wiederholungsprüfung. Beachten Sie hierbei bitte auch den Unterschied zwischen „nicht teilgenommen“ und „nicht bestanden“ (siehe Was passiert, wenn ich nicht zu einer Prüfung erscheine?). Informationen zur Prüfungsanmeldung während einer Beurlaubung finden Sie hier.

Studierende sollen zielgerichtet studieren.

 

  • Die maximale Studiendauer, um die für das erfolgreiche Bestehen der Bachelorprüfung erforderlichen 180 Leistungspunkte zu erhalten, ist daher auf acht Semester begrenzt. Werden die notwendigen Leistungspunkte in diesem Zeitraum nicht erbracht, gilt der Studiengang als endgültig nicht bestanden.
  • Darüber hinaus muss die Grundlagen- und Orientierungsprüfung erfolgreich bestanden werden. Diese beinhaltet, dass innerhalb der ersten zwei Semester mindestens 30 Leistungspunkte des Grundlagenbereichs (Modulgruppen A bis E2) zu erbringen sind. Werden die notwendigen Leistungspunkte in diesem Zeitraum nicht erbracht, gilt die Grundlagen- und Orientierungsprüfung als endgültig nicht bestanden.
  • Wird der Studiengang oder die Grundlagen- und Orientierungsprüfung aus Gründen, die Sie selbst zu vertreten haben, endgültig nicht bestanden, ist ein Weiterstudium im Bachelorstudiengang GBM nicht möglich und Sie werden zum Ende des entsprechenden Semesters exmatrikuliert. Über Härtefälle entscheidet der Prüfungsausschuss im Einzelfall (Näheres finden Sie hier; beachten Sie dazu bitte auch die Hinweise bei Wie melde ich mich für die Prüfungen an? und Wie oft kann ich eine Prüfung schreiben? Gibt es Wiederholungsprüfungen?).
  • Der Bayerische Landtag hat am 8. Juli 2020 ein Gesetz zur Entlastung der Studierenden in Zeiten der Corona-Pandemie verabschiedet. Das Sommersemester 2020 soll demnach nicht als Fachsemester für die in den Prüfungsordnungen geregelte maximale Studiendauer (Abschluss spätestens nach dem 8. Fachsemester) und Grundlagen- und Orientierungsprüfung (mind. 30 ECTS aus Modulgruppen A bis E2 nach dem 2. Fachsemester) angerechnet werden. Somit sollen sich diese in der Prüfungsordnung geregelten Fristen von zwei bzw. acht Fachsemestern für alle im Sommersemester 2020 immatrikulierten und nicht beurlaubten Studierenden automatisch (ohne Verlängerungsantrag) um ein Fachsemester verlängern. Die reguläre Zählung von Fach- und Studiensemestern z.B. auf Studienverlaufsbescheinigungen läuft jedoch normal weiter. Somit können Studierende für ihr Studium, sofern sie das möchten, ein zusätzliches Semester nutzen, um beispielsweise im Sommersemester 2020 nur einen Teil der oder gar keine Prüfungen abzulegen. Dadurch erhalten sie mehr Flexibilität, um ihr Studium an ihre individuellen Umstände im Kontext der Corona-Pandemie anzupassen. Insbesondere wird dadurch auch automatisch eine entsprechend verlängerte BAföG-Höchstbezugsdauer erreicht. Im Bayerischen Landtag wurde beschlossen, dass auch das Wintersemester 2020/21, das Sommersemester 2021 und das Wintersemester 2021/22 genau wie das Sommersemester 2020 nicht auf die Fristen Ihres Studiums angerechnet werden sollen. Das Sommersemester 2022 zählt hingegen wieder als "normales" Semester. Den Gesetzestext finden Sie hier.

Bitte vergessen Sie auch nicht, sich jedes Semester form- und fristgerecht zurückzumelden, falls Sie im Folgesemester an der Universität Augsburg weiterstudieren möchten, da ansonsten ebenfalls die Exmatrikulation erfolgt. Es wird aus verschiedenen hier erläuterten Gründen empfohlen, bis zur Zeugnisübergabe immatrikuliert zu bleiben. Sie werden nicht automatisch exmatrikuliert, sobald Sie die erforderlichen 180 LP erreicht haben, sondern erst zum Ende des Semester, in dem auch das Zeugnis von Ihnen beantragt wurde. Solange Sie die Grenze von acht Fachsemestern einhalten, können Sie somit auch nach Erreichen der 180 LP weitere Module belegen und z.B. bereits erbrachte Wahlpflichtmodule dadurch „ersetzen“.


Weitere Informationen zur Exmatrikulation finden Sie hier.

Sprachausbildung im Bachelorstudiengang GBM

Voraussetzung für den Studiengang Global Business Management ist, dass Sie Englisch auf fortgeschrittenem Niveau (mindestens B2 GER) beherrschen. Es kann für den planmäßigen Studienverlauf von Vorteil sein, wenn Sie bereits eine weitere Fremdsprache (Französisch, Italienisch, Portugiesisch, Rumänisch, Schwedisch, Spanisch) mindestens auf Anfängerniveau (A1 GER) beherrschen. Einen Nachweis hierüber müssen Sie zur Bewerbung nicht erbringen. Die Sprachfertigkeiten werden ggf. in zentralen Einstufungstests am Sprachenzentrum der Universität Augsburg zu Semesterbeginn abgefragt (siehe auch Wie ist der Nachweis über meine Sprachkenntnisse zu erbringen?). Sollten Sie keine der oben aufgeführten weiteren Fremdsprachen auf Anfängerniveau beherrschen, ist es möglich, durch den zusätzlichen Besuch von Sprachkursen im 1. Fachsemester das erforderliche Niveau (A1 GER) zu erreichen (siehe dazu auch Kann ich bereits im 1. Semester mit der Sprachausbildung beginnen?). Zudem können Sie in folgenden Sprachen bereits den Anfängerkurs in Ihr Studium einbringen: Arabisch, Chinesisch, Japanisch, Russisch, Türkisch.

Insgesamt müssen während des Bachelorstudiums zwei Fremdsprachen als Leistung abgelegt werden.

Erste Fremdsprache: Business English
Im Rahmen des Bachelorstudiums in Global Business Management müssen Sie zwei Module „Business English“ erbringen. Insgesamt werden vier Business English Kurse angeboten, die nach Sprachniveau gestaffelt sind. Der Einstieg erfolgt im 2. Fachsemester auf Ihrem aktuellen Sprachniveau, welches am Ende des 1. Fachsemesters durch einen Einstufungstest ermittelt wird. Der Kurs „Business English 1“ beginnt auf dem Niveau B2 GER; es werden Kurse bis Niveau C1+ GER angeboten.

Zweite Fremdsprache:
In der zweiten Fremdsprache müssen Sie ebenfalls zwei Module erbringen. Als anrechenbare Fremdsprache kann entweder

eine Sprache auf fortgeschrittenem Niveau

  • Spanisch (ab „Spanisch 2“, Niveau A1 GER ist Voraussetzung, Kurse bis Niveau B2 GER werden angeboten)
  • Französisch (ab „Französisch 2“, Niveau A1 GER ist Voraussetzung, Kurse bis Niveau B2 GER werden angeboten)
  • Italienisch (ab „Italienisch 2“, Niveau A1 GER ist Voraussetzung, Kurse bis Niveau B2 GER werden angeboten)
  • Portugiesisch (ab „Portugiesisch 2“, Niveau A1 GER ist Voraussetzung, Kurse bis Niveau B2 GER werden angeboten)
  • Rumänisch (ab „Rumänisch 2“, Niveau A1 GER ist Voraussetzung, Kurse bis Niveau B1+ GER werden angeboten)
  • Schwedisch (ab „Schwedisch 2“, Niveau A1 GER ist Voraussetzung, Kurse bis Niveau B1+ GER werden angeboten)
  • Wirtschaftsfranzösisch (ab Niveau B2 GER)
  • Wirtschaftsspanisch (ab Niveau B2 GER)

oder eine Sprache ab Anfängerniveau (keine Vorkenntnisse notwendig)

  • Arabisch (Kurse bis Niveau A2 GER werden angeboten)
  • Chinesisch (Kurse bis Niveau A2 GER werden angeboten)
  • Russisch (Kurse bis Niveau B1 GER werden angeboten)
  • Türkisch (Kurse bis Niveau A2+ GER werden angeboten)
  • Japanisch (Kurse bis Niveau A2 GER werden angeboten)

eingebracht werden.

Dass Sie bestimmte Fremdsprachen erst ab einem höheren Niveau in die Modulgruppe „Sprachkompetenzen“ in Ihr Studium einbringen können, bedeutet aber nicht, dass Sie Kurse auf einem niedrigeren Niveau, die auch vom Sprachenzentrum angeboten werden, nicht trotzdem besuchen dürfen. Sie können beispielsweise das 1. Fachsemester nutzen, um das ggf. erforderliche Sprachniveau für die zweite Fremdsprache durch einen Anfängerkurs zu erreichen. Sie bekommen hier lediglich keine Leistungspunkte angerechnet.

In den Wirtschaftssprachen wird Ihr aktuelles Sprachniveau durch einen Einstufungstest ermittelt. Für Wirtschaftsenglisch findet dieser Test am Ende des 1. Fachsemesters statt, für Wirtschaftsfranzösisch und -spanisch jeweils zu Semesterbeginn. Wenn Sie Vorkenntnisse in Französisch, Italienisch oder Spanisch und Interesse am Besuch eines entsprechenden allgemeinsprachlichen Kurses oberhalb Anfängerniveaus haben, sich jedoch hinsichtlich Ihrer Kompetenzstufe unsicher sind, wird das Ablegen eines diagnostischen Einstufungstests empfohlen. Für alle weiteren angebotenen Fremdsprachen kann Ihnen in einem solchen Fall der/die jeweilige Ansprechpartner/in am Sprachenzentrum weiterhelfen.

Viele unserer Studierenden möchten bereits im 1. Fachsemester einen Sprachkurs belegen. Das ist insbesondere dann sinnvoll, wenn Sie eine neue Sprache ohne Vorkenntnisse erlernen möchten. Die allgemeinsprachlichen Anfängerkurse in den Sprachen Französisch, Italienisch, Portugiesisch, Rumänisch, Schwedisch und Spanisch werden nämlich nicht als Prüfungsleistung im Rahmen des Bachelorstudiengangs GBM anerkannt. In diesen Sprachen wird erst der Folgekurs (also Französisch 2, Italienisch 2 usw.) im Studium angerechnet (siehe auch Welche Sprachen kann ich innerhalb des GBM-Studiengangs erlernen bzw. welche Sprachen sind als Leistungen einbringbar?).

Sollten Sie als neue Sprache Arabisch, Chinesisch, Japanisch, Russisch oder Türkisch lernen wollen, können Sie bereits die Anfängerkurse in Ihr Studium einbringen. Die Kurse auf Anfängerniveau in diesen Sprachen finden allerdings ausschließlich im Wintersemester statt. Sollten Sie mit dem Einstieg also nicht bis zum 3. Semester warten wollen, sollten Sie auch hier direkt im 1. Semester starten.

Darüber hinaus gibt es ein wirtschaftsspezifisches Fremdsprachenangebot in Französisch und Spanisch. Sollten Sie eine dieser Sprachen bereits auf fortgeschrittenem Niveau beherrschen, können Sie über einen Eingangstest (i.d.R. in der ersten Vorlesungswoche) in die wirtschaftsspezifischen Fremdsprachenkurse eingestuft werden. Beachten Sie bitte, dass ein Einstieg in die Wirtschaftsfranzösisch-Ausbildung nur zum Wintersemester möglich ist und GBM-Studierende, die sich für den Doppelabschluss in DFM (Deutsch-Französisches Management) interessieren, bereits im 1. Fachsemester mit der fachsprachlichen Ausbildung in Wirtschaftsfranzösisch beginnen müssen, um die Voraussetzungen für eine Bewerbung für DFM erfüllen zu können. Detaillierte Informationen finden Sie auf der DFM-Homepage.

Nähere Informationen zur Anmeldung für die Sprachkurse erhalten Sie rechtzeitig während der Orientierungsphase.

Einbringbar sind zwei Module in weiteren Fremdsprachen neben Wirtschaftsenglisch. Es empfiehlt sich, diese beiden Module innerhalb einer Fremdsprache zu belegen, damit Sie diese zweite Fremdsprache auch berufspraktisch anwenden können. Es steht Ihnen jedoch frei, wie viele unserer Studierenden zusätzlich ein drittes, viertes, … Modul in der zweiten Fremdsprache oder auch Kurse in einer dritten, vierten, … Fremdsprache zu belegen, die dann jedoch nicht in die Abschlussnote einfließen (bzw. es fließen am Ende automatisch jeweils die beiden bestbenoteten in diese Gruppe einbringbaren Module in die Abschlussnote ein).

Eine Anmeldung beim Sprachenzentrum erfolgt selbstständig über das Online-Portal Digicampus, zu dem Sie mit Ihrer Immatrikulation Zugang bekommen. Die Anmeldung zu den Sprachkursen im 1. Fachsemester erfolgt normalerweise kurz vor Vorlesungsbeginn - Sie haben aber noch ausreichend Zeit, sich im Rahmen der Orientierungphase zu informieren, bevor die Anmeldephase endet.

Sprachkurse finden grundsätzlich in Kleingruppen von maximal 30 Personen statt. Da die allgemeinsprachlichen Kurse universitätsweit unterrichtet werden, haben Sie außerdem die Chance, Studierende anderer Fakultäten kennenzulernen.

Ein Sprachmodul umfasst vier SWS, d.h. 4 x 45 Minuten Präsenzstudium pro Vorlesungswoche. Wir empfehlen, im 2. Fachsemester mit der Wirtschaftsenglisch-Ausbildung zu beginnen und im 3. und 4. Fachsemester Kurse der zweiten Fremdsprache zu belegen. Verpflichtend entfallen somit im 2. und 4. Fachsemester jeweils vier und im 3. Fachsemester acht SWS auf Fremdsprachen. Insgesamt macht die Fremdsprachenausbildung somit etwas mehr als 10 % der einbringbaren Studienleistungen aus.

Auslandsaufenthalt im Bachelorstudiengang GBM

Den verpflichtenden Auslandsaufenthalt können Sie als Studium oder Praktikum gestalten. Beides ist mit einem gewissen eigenverantwortlichen organisatorischen Aufwand für Sie verbunden. Dabei unterstützen Sie unser Akademisches Auslandsamt (AAA) und Center for International Relations (CIR) bei der Suche nach der passenden Universität oder nach dem passenden Arbeitgeber im Ausland. Die Universität Augsburg hat eine ganze Reihe von Partneruniversitäten in der ganzen Welt, die studiengebührenbefreite Studienplätze anbieten. Eine Übersicht dieser Universitäten finden Sie unter uni-augsburg.de/de/studium/ausland/studium/weltweit/. Zudem bietet das Erasmus-Programm attraktive finanzielle Unterstützung für einen Auslandsaufenthalt (Studium oder Praktikum) innerhalb Europas. Details hierzu finden Sie unter uni-augsburg.de/de/studium/ausland/studium/erasmus/. Darüber hinaus existieren noch fakultätseigene Austauschprogramme außerhalb Europas: uni-augsburg.de/de/fakultaet/wiwi/cir/weltweit-wiwi/. Einen Überblick über alle Studienmöglichkeiten im Ausland erhalten Sie hier.

 

Die mit dem Auslandsaufenthalt verbundenen Kosten hängen stark von Zielland, Universität und eventuell auch von Ihren Leistungen (Stipendien etc.) ab. Die Summe reiner Studiengebühren hängt davon ab, ob Sie z.B. an einer Partnerhochschule (Erasmus, Student Exchange) studieren oder über ein Study Abroad-Programm ins Ausland gehen bzw. sich Ihre Universität im Ausland selbst aussuchen (Free Mover). Für weitere Informationen bzgl. des Auslandsstudiums und insbesondere der Finanzierung wenden Sie sich bitte an das Akademische Auslandsamt (uni-augsburg.de/de/studium/ausland/finanzierung/). So können Sie z.B. Auslands-BAföG beantragen (für Studium und Praktikum möglich) oder sich auf ein Stipendium vom Deutschen Akademischen Auslandsdienst bewerben (sog. PROMOS-Stipendien). Darüber hinaus werden an vielen Partneruniversitäten die Studiengebühren erlassen und im Rahmen eines Erasmus-Praktikums können Sie finanzielle Unterstützung für Unterkunft etc. bekommen.

Es wird empfohlen, das 5. Fachsemester (Wintersemester) für den Auslandsaufenthalt zu nutzen. Um einen Austauschplatz an einer Partnerhochschule im 5. Semester erhalten zu können, müssen Sie sich bereits zu Beginn des 3. Semesters (i.d.R. bis Mitte/Ende November) über das Akademische Auslandsamt bewerben.

Leistungen, die Sie aus dem Auslandsstudium mitbringen, müssen auch innerhalb der Modulgruppe „International Studies“ gewissen Vorgaben entsprechen. Mindestens 10 LP der mitgebrachten Studienleistungen sollten aus wirtschaftswissenschaftlichen Fächern und/oder Sprachkursen der Landessprache (außer Englisch) stammen. Die Modulgruppe „International Studies“ umfasst insgesamt 20 LP. Die verbleibenden 10 LP können Sie also theoretisch mit fachfremden Veranstaltungen füllen. Eine Einschätzung darüber, was anerkannt wird und was nicht, gibt Ihnen die Anrechnungsdatenbank. Sportkurse und Sprachkurse in (Wirtschafts-)Englisch können nicht in der Modulgruppe „International Studies“ angerechnet werden.
Über diese 20 LP hinaus können Sie zusätzliche Module aus dem Ausland auch in anderen Modulgruppen, z.B. „Global Business & Economics“ oder „Fortgeschrittene Methoden“ einbringen; es gelten jedoch strengere Voraussetzungen als in der Modulgruppe „International Studies“. Den Link zum Abschließen einer Anerkennungsvereinbarung über VALIANT und weitere Infos zur Leistungsanerkennung und -anrechnung finden Sie hier.

Bei einer Regelstudienzeit von sechs Fachsemestern ist lediglich ein Auslandssemester oder -praktikum vorgesehen. Grundsätzlich ist es aber möglich, weitere Leistungen aus einem weiteren Auslandssemester in das Studium in Augsburg einzubringen. Ob dies dann in sechs Semestern machbar ist, hängt ganz von der Wahl der Universität und der Veranstaltungen ab. Grundsätzlich müssen Sie Ihr Studium aber erst nach acht Fachsemester vollständig abgeschlossen haben, so dass Ihnen hier durchaus ein wenig Flexibilität bleibt. Da ein Auslandssemester oder -praktikum für GBM-Studierende verpflichtend ist, können Sie sich für diesen ersten Auslandsaufenthalt nicht beurlauben lassen. Wenn Sie Ihren Pflicht-Auslandsaufenthalt (Modulgruppe „International Studies“) jedoch bereits vollständig erbracht haben, können Sie für einen weiteren (freiwilligen) Auslandsaufenthalt ein Urlaubssemester beantragen. Urlaubssemester zählen nicht als Fachsemester, wenn währenddessen nicht mehr als 29 LP an der Universität Augsburg angerechnet werden sollen. Beachten Sie jedoch, dass Sie bei einer Beurlaubung an der Universität Augsburg nur Wiederholungsprüfungen ablegen dürfen (siehe Kann ich auch während eines Urlaubssemesters Prüfungen an der Uni Augsburg mitschreiben?).

Ein anrechenbares Praktikum kann nicht vorab erbracht werden, sondern muss im Rahmen des Studiums erfolgen. Es können somit nur Auslandspraktika eingebracht werden, die während des Studiums absolviert wurden.

Nach dem Bachelorstudium

Nachdem alle nötigen Leistungen gemäß der Prüfungsordnung (einschließlich Projects, Auslandsaufenthalt, Bachelorarbeit etc.) erbracht, benotet und in STUDIS eingetragen wurden, kann das Zeugnis beim Prüfungsamt beantragt werden. Unabhängig davon, wann Sie das Zeugnis beantragt haben oder ob Sie sich für ein weiteres Semester zurückgemeldet haben, steht auf dem Zeugnis das Datum der letzten Prüfungsleistung (entspricht meistens der Abgabe der Bachelorarbeit). Es wird aus verschiedenen hier erläuterten Gründen empfohlen, bis zur Zeugnisübergabe immatrikuliert zu bleiben. Die Bearbeitungszeit bis zur Erstellung des Zeugnisses beträgt etwa 4 bis 8 Wochen. Sobald Sie per Mail benachrichtigt werden, dass das Zeugnis vorliegt, kann dieses persönlich (mit Ausweis oder Vollmacht) abgeholt oder Ihnen zugeschickt werden. Zum Ende des Semesters, in dem das Zeugnis beantragt wurde, erfolgt kraft Gesetzes die Exmatrikulation.

 

Sollten Sie z.B. für Masterbewerbungen bereits früher eine Bestätigung Ihrer aktuellen Durchschnittsnote benötigen, können Sie diese beim Studierendeninformationsbüro beantragen: uni-augsburg.de/de/studium/organisation-beratung/pruefungen/service/bescheinigung-der-durchschnittsnote/.

 

Beachten Sie bitte, dass das Track-Zertifikat nicht vom Prüfungsamt, sondern von der Studiengangsleitung ausgestellt wird. Daher muss es separat bei der GBM-Bachelorstudiengangskoordinatorin beantragt werden. Die Beantragung ist ebenfalls möglich, sobald alle zum Bestehen des Studiengangs notwendigen Leistungen erbracht und in STUDIS eingetragen sind. Außerdem können Sie das Zertifikat auch noch beantragen, wenn Sie bereits exmatrikuliert sind. Weitere Informationen zum Track-Zertifikat sowie das Antragsformular erhalten Sie hier.

Bei Erreichen von mehr als den erforderlichen Leistungspunkten pro Wahlpflicht-Modulgruppe (die Fremdsprachen, Global Business & Economics, Fortgeschrittene Methoden, Projects und International Studies) tritt automatisch die Best-of-Regelung in Kraft, d.h., es werden nur die jeweils am besten bewerteten Module (bzw. das „schlechteste der besten“ z.B. aufgrund eines 6 LP-Moduls aus dem Ausland ggf. auch nur noch anteilig) zur Berechnung der Modulgruppennote herangezogen. Pflichtprüfungen gehen jedoch auf jeden Fall in die Notenberechnung ein. Eine genauere Erklärung sowie einige Beispiele finden Sie hier.

 

Für Studierende der PO 2015 stellt der GBM-Verein auf seiner Homepage einen Notenrechner (ohne Gewähr) bereit: https://gbm-verein.com/weitereinformationen/. So können Sie sich einen Überblick über Ihren aktuellen Notenschnitt verschaffen. Dieser Rechner berücksichtigt auch die Best-of-Regelung (hier als „Punkteausgleich“ bezeichnet). Im Zeugnis und der Durchschnittsnotenbescheinigung wird die Note mit "Punkteausgleich", also der dort als "gewichtete Gesamtnote" bezeichnete Schnitt, angegeben.

Durch die Umstellung auf ein zweistufiges System berufsqualifizierender Studienabschlüsse können Sie Bachelor- und Masterinhalte innerhalb einer Fachrichtung (im Fall von GBM Wirtschaftswissenschaften bzw. BWL/VWL) weitgehend kombinieren. Sie könnten z.B. einen Bachelorabschluss in GBM machen und anschließend einen Master in Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre oder spezifischeren Bereichen wie Personal, Marketing, Finance, ... Natürlich können Sie aber auch in GBM einen Master machen. Es ist ebenfalls möglich, aber nicht ganz so einfach, einen Master in einem fachlich weiter entfernten Gebiet anzuschließen (z.B. Wirtschaftsingenieurwesen, Wirtschaftsinformatik, Wirtschaftspsychologie, ...). Dazu müssen Sie aber ggf. gewisse Inhalte nachholen, um die spezifischen Voraussetzungen für den Masterstudiengang erfüllen zu können.

 

Gängige Voraussetzung für wirtschaftswissenschafte Masterstudiengänge ist eine bestimmte Anzahl an ECTS credits (= Leistungspunkten bzw. LP) in den Bereichen BWL, VWL und Methoden aus dem Bachelorstudium. Welche Module hier jeweils anerkannt werden, obliegt den einzelnen Hochschulen, aber als grobe Einschätzung: Im 1. Studienabschnitt des Bachelorstudiengangs GBM sind verpflichtend mind. 25 LP im Bereich BWL, 20 LP im Bereich VWL und 10 LP im Bereich Methoden enthalten. Außerdem bestehen im 2. Studienabschnitt die Modulgruppen "Global Business & Economics" (35 LP) und „International Studies“ (20 LP) je nach Ihrer Wahl größtenteils aus Modulen der Betriebs- oder Volkswirtschaftslehre. Im Bereich Methoden werden an den meisten deutschen Hochschulen als quantitative Module solche anerkannt, in denen quantitative Methoden gelehrt und nicht lediglich angewendet werden. Neben Mathematik und Statistik gehören dazu auch Data Mining, Ökonometrie und Operations Research, jedoch i.d.R. bspw. nicht Entscheidungstheorie oder Spieltheorie (obwohl auch für letztere natürlich methodische Kenntnisse vonnöten sind). In Modulgruppe G ("Fortgeschrittene Methoden") werden neben Data Mining, Ökonometrie und Operations Research noch weitere Module à 5 ECTS angeboten, von denen Sie insgesamt zwei (also 10 LP) bestehen müssen. Informieren Sie sich daher frühzeitig über die Voraussetzungen für mögliche Masterstudiengänge, um hier die "richtigen" Methoden zu wählen.

Ihre beruflichen Chancen sind vielfältig, insbesondere da die Mehrzahl der Studierenden aufgrund Ihrer herausragenden Leistungen ein Masterstudium anschließt. Oft wird hier noch einmal das Profil über eine explizite Fachrichtung geschärft (wie z.B. Finance). GBM ist – wie nahezu alle Studiengänge in BWL – nicht explizit auf ein Berufsfeld ausgerichtet, sondern auf die vielfältigen Bedürfnisse und Betätigungsfelder in der Wirtschaft bzw. allen Organisationen. Der Vorteil liegt darin, dass das Wissen universell einsetzbar ist (was sich auch in den sehr geringen Arbeitslosenquoten zeigt). Ein weiterer Vorteil von GBM liegt darin, dass die Absolventen speziell auf Unternehmen ausgerichtet sind, die international tätig sind und auch dort speziell eingesetzt werden. Der Studiengang ist grundständig ein wirtschaftswissenschaftlicher Studiengang mit speziellen Ausrichtungen (Sprachen, Projekte, Auslandsaufenthalte, Vorlesungen etc.).

Informationen zum Coronavirus

Der Bayerische Landtag hat am 8. Juli 2020 ein Gesetz zur Entlastung der Studierenden in Zeiten der Corona-Pandemie verabschiedet. Das Sommersemester 2020 soll demnach nicht als Fachsemester für die in den Prüfungsordnungen geregelte maximale Studiendauer (Abschluss spätestens nach dem 8. Fachsemester) und Grundlagen- und Orientierungsprüfung (mind. 30 ECTS aus Modulgruppen A bis E2 nach dem 2. Fachsemester) angerechnet werden. Somit sollen sich diese in der Prüfungsordnung geregelten Fristen von zwei bzw. acht Fachsemestern für alle im Sommersemester 2020 immatrikulierten und nicht beurlaubten Studierenden automatisch (ohne Verlängerungsantrag) um ein Fachsemester verlängern. Die reguläre Zählung von Fach- und Studiensemestern z.B. auf Studienverlaufsbescheinigungen läuft jedoch normal weiter. Somit können Studierende für ihr Studium, sofern sie das möchten, ein zusätzliches Semester nutzen, um beispielsweise im Sommersemester 2020 nur einen Teil der oder gar keine Prüfungen abzulegen. Dadurch erhalten sie mehr Flexibilität, um ihr Studium an ihre individuellen Umstände im Kontext der Corona-Pandemie anzupassen. Insbesondere wird dadurch auch automatisch eine entsprechend verlängerte BAföG-Höchstbezugsdauer erreicht.

 

Im Bayerischen Landtag wurde beschlossen, dass auch das Wintersemester 2020/21, das Sommersemester 2021 und das Wintersemester 2021/22 genau wie das Sommersemester 2020 nicht auf die Fristen Ihres Studiums angerechnet werden sollen. Das Sommersemester 2022 zählt hingegen wieder als "normales" Semester.

 

Den Gesetzestext finden Sie hier.

  • Sollte Ihre Uni im Ausland Ihnen anbieten, das Semester nicht vor Ort, sondern "digital" zu erbringen, können Sie diese Leistungen grundsätzlich trotzdem in "International Studies" einbringen.
  • Viele Unis haben angeboten, das fürs Wintersemester 2020/21 bzw. 2021/22 geplante Auslandssemester aufs Sommersemester 2021 bzw. 2022 zu verschieben (die Kooperationsvereinbarungen des AAA sind für akademische Jahre geschlossen, d.h. es stehen z.B. an einer Uni insgesamt 5 Plätze für das WS 2020/21 und das SoSe 2021 zur Verfügung; wie diese auf die beiden Semester verteilt werden, ist dann meist Sache des AAA, deshalb können die fürs WS 2020/21 geplanten Auslandssemester relativ problemlos aufs SoSe 2021 verschoben werden, leider aber nicht auf WS 2021/22). Das ist grundsätzlich eine gute Alternative; problematisch kann hierbei aber evtl. die Überschneidung der Klausurenphase des Wintersemesters in Augsburg mit dem Start des Semesters im Ausland werden. Hier daher einige Tipps, wie Sie Ihr Studium in diesem Fall gestalten können.

  • Seminar: Global Business and Economics im Wintersemester: Die Seminararbeit können Sie in der Regel sehr gut bereits vor der Klausurenphase abschließen. Das Seminarangebot im Wintersemester unterscheidet sich insgesamt nur leicht von dem im Sommersemester. Informieren Sie sich bitte bereits frühzeitig über die notwendigen Voraussetzungen für Seminararbeiten an den einzelnen Lehrstühlen.

  • Freies Projekt: Freie Projekte können Sie grundsätzlich immer beginnen. Ausführliche organisatorische Infos finden Sie hier. Lassen Sie sich nicht von den umfangreichen Projekten abschrecken, von denen Sie vielleicht schon gehört haben – eine kleine Idee ist oft schon ausreichend für ein erfolgreiches Projekt und es gibt zahlreiche Möglichkeiten – gerade jetzt evtl. auch in digitaler Form. Nach dem Ende Ihres Projekts laut Zielvereinbarung haben Sie theoretisch 18 Monate Zeit, um den Projektbericht abzugeben und zu präsentieren – es ist also auch kein Problem, das Projekt im Wintersemester 2020/21 zu bearbeiten und erst nach dem Auslandsaufenthalt zu präsentieren.

  • Sonstige Prüfungsleistungen während der Vorlesungszeit: Es gibt neben Seminaren noch weitere Module, bei denen die Prüfungsleistung bereits während der Vorlesungszeit erbracht wird. Im Wintersemester sind das normalerweise

    • Intercultural Management: einbringbar in Modulgruppe „Global Business and Economics“; findet geblockt statt; Prüfung in Form einer Hausarbeit
    • Deutsch-Französisches Interkulturelles Management: einbringbar in Modulgruppe „Global Business and Economics“; findet geblockt statt; Prüfung in Form einer Hausarbeit + Präsentation; gute Französischkenntnisse sind Voraussetzung 
    • Cases in Business Analytics: einbringbar in Modulgruppe „Global Business and Economics“; Prüfung in Form von Präsentation + weiteren Leistungen
    • Cases in Decision Science: einbringbar in Modulgruppe „Global Business and Economics“; Prüfung in mündlicher Form
    • Projektstudium Data Mining: einbringbar in Modulgruppe „Global Business and Economics“; Prüfung in mündlicher Form
    • Projektmanagement in der Praxis: einbringbar in Modulgruppe "Projects"; findet einmalig zusätzlich auch im Wintersemester statt; Prüfung in Form von Fallstudienbearbeitung
    • Startup Challenge - Augsburg Center for Entrepreneurship: einbringbar in Modulgruppe "Projects"; Prüfung in Form von Fallstudienbearbeitung
  • Evtl. "frühe" Klausuren im Wintersemester: Falls die Überschneidung nicht so gravierend ist, können Sie ggf. die ersten Wochen der Klausurenphase des Wintersemesters noch nutzen. Bei der Frage, welche Klausuren hier stattfinden, hilft der allgemeine Klausurenplan. Die Klausuren, die in einer der Listen im Anhang der Prüfungsordnungen („Minimumliste“) auftauchen und damit jedes Semester stattfinden, sind hier explizit aufgeführt. Klausuren, die nur im Wintersemester angeboten werden, finden normalerweise am Tag für „zusätzliche Module zur Minimumliste“ des jeweiligen Lehrstuhls statt. Ausnahme: Methoden der empirischen Sozialforschung findet am Tag für „zusätzliche Module zur Minimumliste“ für Fortgeschrittene Methoden (13. Prüfungstag) statt. Darüber hinaus finden die Prüfungen des Sprachenzentrums teilweise bereits in der Reading Week statt (Business English, Français économique und Español de la Economía). Auch ansonsten sind die Prüfungspläne hier erfahrungsgemäß relativ stabil (z.B. Español 1 – 4 und Français 4 – 6 bereits am Samstag nach der Reading Week, der Großteil der übrigen für Sie einbringbaren Kurse in der 2. und 3. Woche der WiWi-Klausurenphase). Je nach Lage ist es auch möglich, dass für Sprachkurse wieder eine „Portfolioprüfung“ während der Vorlesungszeit abgelegt wird.
  • Zusätzliche Leistungen aus dem Ausland mitbringen: Es gibt verschiedene Arten, wie Sie Kurse aus dem Ausland in Augsburg einbringen können.
    • Einerseits könnten Sie sie "standardmäßig" in der Modulgruppe "International Studies" anrechnen lassen, in der nur wenige Anforderungen an die Module gestellt werden (bis auf (Wirtschafts-)Englisch- und Sportkurse können Sie hier prinzipiell alles einbringen). Sie müssen hier mindestens 20 LP (ECTS credits) aus dem Ausland einbringen.
    • Wenn Sie aus dem Ausland insgesamt mehr als die 20 LP für "International Studies" mitbringen, können Sie darüber hinaus auch
      • einen Kurs anstelle von bzw. als Äquivalent zu einem in die Modulgruppe "Global Business and Economics", "Fortgeschrittene Methoden" oder "Weitere Fremdsprachen" einbringbaren Modul anrechnen lassen, wenn er diesem inhaltlich entspricht.
      • Module in "Global Business and Economics" anrechnen lassen, wenn der Kurs einen internationalen wirtschaftlichen oder kulturellen Fokus hat (auch wenn es diesen in Augsburg nicht 1:1 für die Modulgruppe "Global Business and Economics" gäbe) - in diesem Fall würden Sie in Ihrer Anerkennungsvereinbarung das Feld "Modul-/Prüfungstitel" und "Modulsignatur" einfach frei lassen.

In jedem Fall müsste die Einbringbarkeit zunächst vom entsprechenden Fachbetreuer geprüft werden, indem Sie eine Anerkennungsvereinbarung abschließen (fügen Sie bitte möglichst aussagekräftige Kursbeschreibungen bei). Wenn Sie den Kurs einmal als Äquivalent anrechnen lassen haben, können Sie die entsprechende Prüfung in Augsburg übrigens nicht mehr mitschreiben - das käme nämlich dem Wiederholen einer bestandenen Prüfung gleich, was ja laut Prüfungsordnung nicht möglich ist. Genauso können Sie ein Modul, das Sie bereits in Augsburg bestanden haben, nicht durch ein äquivalentes Modul aus dem Ausland ersetzen.

  • Klausuren in Augsburg im Sommersemester Ihres Auslandsaufenthalts mitschreiben: Das Sommersemester startet zwar in vielen anderen Ländern bereits so früh, dass Sie in Augsburg die Klausurenphase des Wintersemesters teilweise verpassen, dafür kommen Sie aber entsprechend früher aus dem Ausland zurück und können theoretisch die Klausurenphase des Sommersemesters in Augsburg nutzen. Da Sie für Ihren Pflicht-Auslandsaufenthalt nicht beurlaubt sind, ist das formal kein Problem – Sie können sich wie gewohnt in Studis für die entsprechenden Klausuren anmelden. Es empfiehlt sich, zur Vorbereitung die zugehörigen Lehrveranstaltungen bereits im Wintersemester vor Ihrem Auslandsaufenthalt – in dem Sie die Klausurenphase ja leider (teilweise) verpassen – zu besuchen. Prüfen Sie aber bitte vorher, ob die Klausur auch wirklich im Sommersemester stattfindet (im Modulhandbuch jeweils beim Modulteil "Prüfung" > "Beschreibung"). Ein Beispiel: Zu Finanz- und Bankmanagement finden Vorlesung und Prüfung nur im Wintersemester statt ("Prüfung: jährlich"). Zu Logistics Management findet die Vorlesung ebenfalls nur im Wintersemester, die Prüfung jedoch sowohl im Winter- als auch im Sommersemester statt ("Prüfung: jedes Semester").
  • Vorlesungsfreie Zeit nach dem Sommersemester nutzen: Es gibt einige Veranstaltungen, die bereits während der vorlesungsfreien Zeit nach dem Sommersemester vor Ihrem Auslandsaufenthalt oder direkt nach Ihrer Rückkehr aus dem Ausland abgeschlossen werden können:
    • Rechnerpraktikum mit ERP-Systemen (TS410-Kurs): einbringbar in Modulgruppe "Global Business and Economics"; Voraussetzung dafür ist die vorherige Teilnahme am Fallstudienkurs, der ebenfalls in der vorlesungsfreien Zeit angeboten wird
    • Seminar International Finance and Banking: einbringbar in Modulgruppe "Seminar"; Bewerbung normalerweise etwa bis zur Reading Week; Abgabe der Arbeit zu Vorlesungsbeginn, Endpräsentation spätestens ca. Mitte der Vorlesungszeit
  • Bachelorarbeit: Entgegen anders lautender Gerüchte muss die Bachelorarbeit nicht die Prüfungsleistung sein, mit der Sie Ihr Studium beenden. Ähnlich wie bei der Seminararbeit gibt es allerdings teilweise Voraussetzungen der Lehrstühle, um einen Bachelorarbeitsplatz zu erhalten. Wenn Sie diese erfüllen, spricht aber nichts dagegen, das 5. Semester für die Bachelorarbeit zu nutzen, bevor Sie das 6. Semester dann hoffentlich im Ausland verbringen.

 

 

 

  • Sollten Sie Ihr GBM-Studium 2019 oder früher aufgenommen haben (für "jüngere" Jahrgänge gilt diese Ausnahmeregelung nicht mehr!) und Ihr geplantes Auslandsstudium oder -praktikum nicht antreten können, ist es ausnahmsweise auch möglich, ein Praktikum im Homeoffice oder bei einem Unternehmen in Deutschland abzulegen, solange ein englischer Bericht mit internationalem Bezug erstellt werden kann (das ist i.d.R. dann gegeben, wenn die Tätigkeit in einem internationalen Unternehmen/einer internationalen Abteilung stattfindet).
  • Für den Fall, dass Sie fürchten, Ihre Auslandsleistung gar nicht erbringen zu können, kommen Sie bitte bzgl. einer individuellen Lösung auf die Studienberatung zu. Für GBM-Studierende, deren geplanter Auslandsaufenthalt im WS 2020/21 und SoSe 2021 ohne digitale Alternative entfallen ist, haben wir z.B. im WS 2020/21 zunächst die Veranstaltungen Metropolitan Development und Corporate Governance: International Concepts von Gastdozenten der Indiana University und der Newcastle Business School angeboten, die dann in „International Studies“ angerechnet werden konnten. Im SoSe 2021 konnten ausnahmsweise die Summer Schools alternativ zur Modulgruppe „Projects“ auch in die Modulgruppe „International Studies“ eingebracht werden. Eine entsprechende Anrechnung als Project ist dann aber nicht mehr möglich (auch nicht in verschiedenen Semestern), denn Sie können kein Modul mehr als einmal in Ihr Studium einbringen.
  • Da das Lehrangebot im Wintersemester eigentlich darauf ausgerichtet ist, dass die meisten GBM-Studierenden das 5. Semester im Ausland verbringen, stehen hier weniger Veranstaltungen zur Wahl als im Sommersemester. Um Ihnen im WS 2020/21, in dem viele Auslandsaufenthalte Corona-bedingt entfallen mussten, die Situation etwas zu erleichtern, wurden die folgenden Module einmalig im WS 2020/21 für GBM-Studierende geöffnet (insbesondere von Lehrstühlen, die sonst nur im Sommersemester Vorlesungen für GBM anbieten). Ab dem SoSe 2021 sind die Module wieder nicht mehr einbringbar.
    • Customer Relationship Management (Lst. Buhl)

    • Electronic Commerce (Lst. Veit)

    • Services Marketing: Principles (Lst. Paul)

    • Innovationsmanagement (Lst. Wagner)

    • Cases in Simulation (Lst. Brunner)

    • Cases in Optimization (Lst. Brunner)

    • Cases in Operations Research (Lst. Klein)

    • Märkte, Netze, Strategien (Lst. Welzel)

Außerdem wurde das Bachelorseminar Controlling im internationalen Kontext (Lst. Kunz) ausnahmsweise zusätzlich zum Sommersemester auch im WS 2020/21 angeboten. An der Einbringbarkeit wird sich hier nichts ändern (d.h., es bleibt für GBM-Studierende auch im SoSe 2021 einbringbar).

Wer hilft mir weiter?

Fachkoordinatorin Bachelor GBM
Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
  • Telefon: +49 821 598 - 4070
  • E-Mail:
  • Raum 1318 (Gebäude J)

Suche