Mahnung nach Ablauf der Leihfrist

  • Wenn Sie Medien nicht rechtzeitig zurückgeben bzw. verlängern, erhalten Sie eine Aufforderung zur Buchrückgabe (gebührenpflichtige Mahnung). Der angemahnte Betrag ist auf das angegebene Bankkonto zu überweisen. Bitte geben Sie dabei im Feld "Verwendungszweck" das Buchungskennzeichen an.
     
  • Diese Aufforderungen werden vom Ausleihsystem automatisch erzeugt. Das Bibliothekspersonal kann darauf keinen Einfluss nehmen. Bitte beachten Sie, dass sich der Inhalt der Auffoderungen nach dem Zeitpunkt der Ausstellung und nicht nach dem Zeitpunkt der Zustellung richtet.
     
  • Die 1. und 2. Aufforderung werden im PDF-Format per E-Mail zugestellt. Falls keine E-Mail-Adresse vorhanden ist, erfolgt eine Zustellung per Post. Die 3. und 4. Aufforderung werden immer per Zustellungsurkunde versendet. Es vergehen jeweils 12 Öffnungstage (= Tage, an denen die Bibliothek geöffnet ist), ehe eine weitere Aufforderung versandt wird.
     
  • Es fallen folgende Mahngebühren an:
    1. Aufforderung: 7,50 € 
    2. Aufforderung: 10,00 € 
    3. Aufforderung: 24,30 € (einschl. 4,30 € für Postzustellungsurkunde)
    4. Aufforderung: 34,30 € (einschl. 4,30 € für Postzustellungsurkunde)
     
  • Die Beträge werden nicht auf einzelne Medien erhoben. Sie beziehen sich stets auf alle Medien, die zu einem bestimmten Zeitpunkt hätten zurückgegeben werden müssen. Wenn Sie z. B. fünf Bücher am selben Tag entliehen haben und diese Bücher nicht fristgerecht zurückgeben, beläuft sich die 1. Rückforderung auf € 7,50.
     
  • Die Beträge beziehen sich nur auf die jeweilige Rückforderung bzw. den jeweiligen Bescheid und schließen vorhergehende Gebühren nicht ein. Die Beträge addieren sich also.
     
  • Mit der 1. Rückforderung wird außerdem Ihre CAMPUS CARD für weitere Bestellungen und Ausleihen gesperrt. Der Ausweis wird entsperrt, sobald Sie die angemahnten Medien zurückgeben. Er wird  erneut gesperrt, wenn die Mahngebühren nicht innerhalb von vier Wochen bezahlt werden.
     
  • Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie zu Unrecht gemahnt worden sind und die fraglichen Bücher bereits zurückgegeben haben, ist es von Nutzen, wenn Sie die Quittung vorlegen können, die Sie bei der Buchrückgabe erhalten haben. Es ist deshalb ratsam, diese Quittungen eine Weile aufzubewahren.
     
  • Wenn Angehörige des wissenschaftlichen Personals Bücher nicht fristgerecht zurückgeben, erfolgt im Abstand von 14 Tagen eine zweimalige Aufforderung zur Buchrückgabe. Mit der dritten Aufforderung ist eine Kontosperre und eine Terminsetzung zur Einleitung der Ersatzbeschaffung verbunden.

 

Rechtsbehelfsbelehrung zur Aufforderung zur Buchrückgabe

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